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Geschäftsbedingungen

1. Definitionen

In diesen Geschäftsbedingungen und allen Anhängen haben folgende Begriffe die jeweils nachstehend angegebene Bedeutung: (a) „SimulTrans“ bezeichnet SimulTrans, eine gemäß dem Recht des US-Bundesstaates Kalifornien bestehende Limited Liability Company, sowie ihre leitenden Angestellten, Führungskräfte, Partner, Verwalter, Angestellten, Agenten, Vertreter, Berater, Übersetzer, Dolmetscher, Tochterunternehmen, Niederlassungen in den USA und im Ausland sowie weitere verbundene Unternehmen; (b) „Dienstleistung“ bzw. „Dienstleistungen“ bezeichnet jedwede von SimulTrans erbrachte Dienstleistung bzw. Dienstleistungen in Bezug auf die Internationalisierung, Lokalisierung, Übersetzung, das Testing, Software-Engineering, Desktop-Publishing, die Schriftsetzung, Beratung, Tonaufnahmen, Verdolmetschungen sowie damit im Zusammenhang stehende Sprach- und technische Dienstleistungen; (c) „Dienstleistungskomponente“ bezeichnet eine einzelne Software-Datendatei, die Teil eines Projekts ist, wie etwa eine Komponente eines Online-Hilfe-Systems, einer Benutzeroberfläche oder eines anderen Dienstleistungsendprodukts; (d) „Kunde“ bezeichnet die Partei, die Dienstleistungen von SimulTrans anfordert, erhält und/oder bezahlt; und (e) „Vereinbarung“ bezeichnet diese Anlage und jegliche Angebote, Kalkulationen, Zeitpläne, Änderungsaufträge, Preistabellen, Gebührenstrukturen oder Dienstleistungsendprodukte, die von SimulTrans eingereicht oder an dieses Dokument angefügt wurden; diese sind aufgrund der vorliegenden Bezugnahme Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen.

2. Zahlungsbedingungen

Falls nicht anders in den Allgemeinen Kostenhinweisen eines Angebots von SimulTrans ausgewiesen, gelten für den Kunden folgende Zahlungsbedingungen an SimulTrans: 50 % des Gesamtpreises vor Bereitstellungsbeginn der Dienstleistungen von SimulTrans, 25 % der verbleibenden laut Vereinbarung fälligen Teilzahlungen nach Ablauf der Hälfte der in der Vereinbarung festgehaltenen Laufzeit zur Bereitstellung der Dienstleistungen an den Kunden; und die verbleibenden 25 % innerhalb von 30 Kalendertagen ab Endlieferung der Dienstleistungen an den Kunden. Sollte der Kunde SimulTrans in irgendeiner Weise wesentlich daran hindern, Dienstleistungen fristgerecht zu liefern, darunter fallen Änderungen am Quellmaterial oder die nicht fristgerechte Ausführung kundenseitiger Korrekturen, so ist der Kunde weiterhin verpflichtet, alle in der Vereinbarung festgehaltenen ausstehenden Zahlungen innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem endgültigen Lieferdatum zu erbringen, das im Zeitplan der Vereinbarung festgelegt ist. Offene Zahlungen werden 30 Kalendertage oder mehr nach Fälligkeitsdatum laut Rechnung von SimulTrans als überfällig betrachtet und mit einem Zuschlag in Höhe von 1,5 % pro Monat (18 % pro Jahr) berechnet. Bei Zahlungsverzug behält sich SimulTrans im alleinigen Ermessen das Recht vor, alle Dienstleistungen einzustellen und die Lieferung von mit der Dienstleistung in Verbindung stehenden fertigen oder unfertigen Materialien zurückzuhalten, bis die vollständige Zahlung erfolgt ist. Der Kunde trägt die Kosten für das Inkasso, einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten. Alle in der Vereinbarung festgehaltenen Gebühren und Preise sind in US-Dollar ausgewiesen und frei von jeglichen Steuern und Abzügen zahlbar. Der Kunde ist verantwortlich für die Zahlung der Umsatz- und Gebrauchssteuer sowie aller weiteren mit den Dienstleistungen verbundenen Steuern und Gebühren. Für angeforderte Dienstleistungen, in mündlicher oder schriftlicher Form, die vom Kunden nach Auftragserteilung der Dienstleistungen zurückgezogen oder um mehr als drei Monate verschoben werden, wird eine Stornogebühr erhoben, in Höhe von: (a) 50 % der von SimulTrans angesetzten Gesamtkosten für die Dienstleistungen; oder (b) ein prozentualer Anteil der Gesamtkosten für die von SimulTrans erworbenen Dienstleistungen, für den Teil der Dienstleistungen, der bis zur Stornierung erbracht wurde, zuzüglich 10 % der Gesamtkosten.

3. Preiskalkulationen

Die Preiskalkulationen und Produktionspläne basieren auf der Annahme, dass SimulTrans die Quellmaterialien vor Beginn der Dienstleistungen in endgültiger und vollständiger Form vorliegen und die Bereitstellung der Quellmaterialien durch den Kunden an SimulTrans störungsfrei verläuft. Die tatsächlichen Preise, von denen angenommen wird, dass der Kunde diese akzeptiert, sofern im Vorfeld nichts ausdrücklich Anderslautendes von Seiten des Kunden vorgebracht wurde, können von der Preiskalkulation aus nachfolgend genannten „Besonderen Umständen“ oder aufgrund bestimmter Anforderungen bezüglich der Sprache, des Lieferdatums, dem Zweck der Dienstleistung, Zertifizierungsanfragen oder geänderter Kundenwünsche abweichen.

4. Leistung und Abnahme

Fragen oder Anmerkungen zu den von SimulTrans gelieferten oder erbrachten Dienstleistungen sind SimulTrans von Seiten des Kunden innerhalb von 7 Kalendertagen nach Lieferung oder Erbringung der Dienstleistungen von SimulTrans an den Kunden anzuzeigen. SimulTrans ist nicht verpflichtet, Fehler, Auslassungen, Verzögerungen oder andere Probleme in Bezug auf Dienstleistungen zu beheben, die der Kunde nicht innerhalb des oben genannten Zeitraums an SimulTrans kommuniziert. SimulTrans ist verpflichtet, die gelieferten Dienstleistungen beim Auftreten von Fehlern, Auslassungen, Verzögerungen oder anderen Problemen, von denen SimulTrans rechtzeitig in Kenntnis gesetzt wurde, in einem einvernehmlichen Zeitraum ohne zusätzliche Kosten für den Kunden zu überprüfen und von SimulTrans als notwendig erachtete Korrekturen vorzunehmen, die nicht durch Änderungen am ursprünglichen Auftrag entsprechend dem jeweiligen Kostenvoranschlag oder Angebot entstanden sind. Alle Dienstleistungen werden nach Ablauf des oben genannten Zeitraums als vom Kunden abgenommen und akzeptiert erachtet, falls SimulTrans nicht innerhalb des oben genannten Zeitraums vom Kunden auf Fehler, Auslassungen, Verzögerungen oder andere Probleme in Bezug auf die ursprüngliche oder überarbeitete Übersetzung hingewiesen wird.

5. Besondere Umstände

„Besondere Umstände“ beziehen sich auf Projekte: (a) deren Translation Memorys, Glossare oder vorangegangene Übersetzungen nicht von SimulTrans angefertigt wurden; (b) für deren lokalisierte Software keine Funktionstests von SimulTrans vorgenommen wurden; (c) deren Software sich im Laufe der Dienstleistungen als nicht ausreichend internationalisiert erweist; oder (d) für die der Kunde laut Vereinbarung eine schnellere Bearbeitung der Dienstleistungen angefordert hat. In Bezug auf unter „besonderen Umständen“ erbrachte Dienstleistungen ist SimulTrans nicht verpflichtet, Nachbesserungs-, Korrektur- oder Ersatzdienstleistungen bereitzustellen, falls der Kunde aus irgendeinem Grund nicht mit der von SimulTrans erbrachten Dienstleistung zufrieden ist. Der Kunde ist verpflichtet, die unter „besonderen Umständen“ angeforderten Dienstleistungen vollständig zu begleichen, unabhängig davon, ob der Kunde mit diesen in Zusammenhang stehende Nachbesserungs-, Korrektur- oder Ersatzdienstleistungen anfordert. Für Anfragen, die sich ausschließlich auf Dienstleistungen beziehen, die unter „besonderen Umständen“ erbracht werden oder weniger gängige Sprachen umfassen, behält sich SimulTrans das Recht vor, diese Vereinbarung vor der Fertigstellung der angeforderten Dienstleistungen nach Inkenntnissetzen des Kunden zu beenden, jederzeit, aus jedem Grund und frei von jeglicher Haftung durch SimulTrans. Eine Beendigung nach dieser Regelung stellt keine Verletzung der Vereinbarung dar.

6. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde muss SimulTrans zeitnah die für die Durchführung der Dienstleistung benötigte Unterstützung bieten, darunter fällt die Bereitstellung der nachfolgenden Leistungen durch den Kunden an SimulTrans vor und während der Durchführung der Dienstleistung durch SimulTrans: (a) lesbare und deutlich formulierte Quellmaterialien; (b) regelmäßige und sofortige Überprüfungen und Beratung bezüglich der Deliverables der Dienstleistung durch einen hochqualifizierten Muttersprachler in jeder Zielsprache mit Expertenwissen in der Branche des Kunden; (c) Unterstützung durch hochqualifizierte Muttersprachler der Quellsprache, die das zu übersetzende und lokalisierende Quellmaterial verstehen und erläutern können; (d) Glossare und vergleichbare terminologische Materialien in den Quell- und Zielsprachen, mit Begriffen aus den Quelldokumenten und Begriffen, die die Präferenzen des Kunden bezüglich unternehmensbezogener, produktbezogener und weiterer Fachbegriffe widerspiegeln; (e) schriftliche Richtlinien mit Erläuterungen zu den Präferenzen des Kunden in Bezug auf Stil und Herangehensweise an die Übersetzung; (f) Zugang zu Ingenieuren oder anderen technischen Mitarbeitern, die die Einrichtung, Testpläne, Zusammenstellungsvoraussetzungen, Funktionen oder andere technische Spezifikationen, die die Leistung von SimulTrans beeinflussen können, verstehen und erläutern können; (g) schriftliche Richtlinien oder Spezifikationen bezüglich anzuwendender technischer und Qualitätssicherungsprozesse, wie Software-Testing, Nachdimensionierung und Kompilierung; (h) ausreichend Zeit, damit SimulTrans die von den Muttersprachlern und dem Kunden vorgeschlagenen Änderungen vornehmen kann; (i) ausreichend Zeit, damit SimulTrans von den ursprünglichen Spezifikationen abweichende Deliverables anpassen kann sowie (j) ein mit der Dienstleistung verbundener progressiver und umfassender Qualitätsüberprüfungs- und Genehmigungszyklus.

7. Mitteilungen

Alle Mitteilungen in Bezug auf diese Vereinbarung erfolgen in Englisch und gelten als ausreichend, wenn sie auf den folgenden Wegen übermittelt werden: (a) persönlich; (b) durch einen Nachtkurierdienst innerhalb von 24 Stunden; (c) dem Postdienst der Vereinigten Staaten, per Einschreiben oder Rückschein, Einschreiben mit Rückschein, frankiert oder (d) direkt per Fax zwischen dem Kunden und SimulTrans mit einer anschließenden bestätigenden Hartkopie. Mitteilungen gelten mit dem Tag der persönlichen Übermittlung, dem Tag der tatsächlichen Übermittlung, wie auf dem Lieferschein oder Rückschein (oder dem Tag, an dem die Annahme verweigert wurde) oder dem auf dem Übermittlungs-/Empfangsbericht des Faxgeräts von SimulTrans angegebenen Datum, als zugegangen. Mitteilungen an SimulTrans sollten an den CEO von SimulTrans gerichtet sein, gemeinsam mit einer Kopie an den für den Kundendienst zuständigen General Manager bei SimulTrans. Mitteilungen, die durch den Postdienst der Vereinigten Staaten per Einschreiben mit Rückschein verschickt werden, gelten ab dem siebten Werktag nach dem Versanddatum als zugegangen.

8. Vertrauliche Informationen

Beide Parteien verpflichten sich, Informationen des anderen, zu denen der Partner im Zusammenhang mit der Dienstleistung ohne Besitzrechte Zugriff, Wissen oder Besitz erlangt hat, vertraulich zu behandeln und alle möglichen Vorkehrungen zum Schutz vor der unbefugten Weitergabe zu treffen.

9. Höhere Gewalt

SimulTrans kann nicht für Verspätungen oder Nichterfüllung durch Gründe außerhalb seiner Kontrolle haftbar gemacht werden, darunter fallen: höhere Gewalt, Handlungen oder Auslassungen des Kunden, Aktivitäten der Zivil- oder Militärbehörden, Streik oder andere Arbeitsunruhen, Erdbeben, gesetzliche Anforderungen oder ähnliche Gründe, Verzögerungen des Lieferdienstes, technisches Versagen oder das Versagen von freiberuflichen Mitarbeitern, rechtzeitig zu liefern.

10. Abwerbeverbot von Kompetenzträgern

Weder der Kunde noch einer seiner Geschäftspartner darf Mitarbeiter, Agenten, freiberufliche Mitarbeiter oder andere Geschäftspartner von SimulTrans zur Beendigung der Zusammenarbeit mit SimulTrans bewegen, um während der Laufzeit dieser Vereinbarung oder eines Zeitraums von zwei Jahren nach dieser Vereinbarung eine Zusammenarbeit mit dem Kunden oder einem seiner Geschäftspartner aufzunehmen, ohne vorheriges schriftliches Einverständnis eines Officers von SimulTrans. Sollte ein Kunde ein Arbeitsverhältnis mit einem Mitarbeiter, Agenten, freiberuflichen Mitarbeiter oder anderen Geschäftspartner von SimulTrans mit oder ohne Genehmigung von SimulTrans aufnehmen, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, SimulTrans innerhalb von 30 Kalendertagen ab Beginn des Arbeitsverhältnisses oder der Beschäftigung eine Provision von 33 % des ersten Jahresgehalts (das als Gehalt des Mitarbeiters festgelegt ist, plus variable Vergütungen wie Bonuszahlungen) zu zahlen.

11. Gewährleistung

SimulTrans unternimmt angemessene Anstrengungen, der in der Übersetzungs- und/oder Lokalisierungsbranche üblichen Sorgfaltspflicht nachzukommen. SimulTrans übernimmt für Inhalt oder Verwendung der unter dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistung keine Haftung und schließt jede ausdrückliche oder implizierte Garantie für Marktfähigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck aus. SimulTrans soll nicht für Ansprüche, Schäden oder Ausgaben jeglicher Form haftbar gemacht werden, unabhängig ob diese vom Kunden verursacht wurden oder der Kunde diese erlitten hat, ausgenommen diese Ansprüche, Schäden oder Ausgaben wurden direkt von SimulTrans durch grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Missverhalten verursacht. SimulTrans übernimmt in keinem Fall die Haftung für jegliche spezielle, zufällige, exemplarische, direkte, strafbare oder folgenreiche Schäden, Ausgaben oder Verluste. SimulTrans gibt keine Garantie für und der Kunde trägt das Risiko für Fehler, Auslassungen, Verspätungen, Nichterfüllung oder andere Probleme bezüglich vom Kunden unter „besonderen Umständen“ angeforderter Dienstleistungen. Der Kunde und SimulTrans stimmen überein, falls SimulTrans seine Verpflichtungen unter dieser Vereinbarung materiell verletzt oder SimulTrans aus dieser Vereinbarung und/oder der Dienstleistung heraus eine Haftung aufgetragen wird, es unpraktisch oder sehr schwer wäre, offensichtliche Schäden zu beheben. Der Kunde und SimulTrans stimmen überein, dass die von SimulTrans zu zahlende Gesamtsumme aus diesem Grund, und dem einzigen Rechtsbehelf, die ursprünglich vom Kunden für die Dienstleistung gezahlte Summe nicht überschreitet. Sollte der Kunde eine größere beschränkte Haftungsübernahme von SimulTrans erfragen, kann der Kunde durch eine zusätzliche Gebühr an SimulTrans einen Versicherungsschein für eine höhere Haftung erwerben. Dieser Versicherungsschein über die erhöhte Haftung und zusätzliche Summe wird hiermit angehängt, weist SimulTrans jedoch nicht als Versicherer aus. SimulTrans wird unter dieser Vereinbarung gegenüber dem Kunden als unabhängiger Vertragspartner erachtet. Aus dieser Vereinbarung ergeben sich für SimulTrans keine vertraglichen oder anderen Verpflichtungen gegenüber Dritten. Sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung angegeben, ist SimulTrans zu keinen finanziellen Wiederherstellungs-, Änderungs- oder Austauschleistungen verpflichtet, die vom Kunden oder für den Kunden oder Dritte ausgeführt werden.

12. Schadenersatz

Der Kunde erklärt sich mit dem Schutz und der Schadloshaltung von SimulTrans für alle Verluste, Kosten, Ausgaben (einschließlich Anwaltskosten), Haftung oder Schadenersatz für alle Arten von Ansprüchen, Forderungen, Klagen und Verfahren, die auf Grund von Quellmaterialien oder der Dienstleistung gegen SimulTrans erhoben werden können einverstanden, insbesondere Ansprüche oder Klagen wegen Diffamierung, Verleumdung, Diebstahl geistigen Eigentums, Urheberrechtsverletzungen, Verletzungen von Gesetzen oder richterlichen Entscheidungen, Verletzungen von patentierbaren Erfindungen, Schutzmarken, Dienstleistungszeichen, der Privatsphäre, dem Eigentum oder Persönlichkeitsrechten einer Person, eines Unternehmens oder Landes. Für die Qualifizierung für den Schutz und die Freistellung unter diesem Abschnitt muss SimulTrans (i) den Kunden schriftlich über eine solche Klage informieren; (ii) dem Kunden die Möglichkeit zur Kontrolle der Verteidigung und allen zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen gestatten; sowie (iii) bei der Verteidigung und allen damit zusammenhängenden Vergleichsverhandlungen mit dem Kunden kooperieren.

13. Beendigung

Die Parteien haben das Recht, diese Vereinbarung in schriftlicher Form zu beenden, sollte die andere Partei die Geschäftsbedingungen nicht einhalten und der Vorwurf nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung behoben worden sein. Bei Zahlungsunfähigkeit, Abtretung zugunsten der Gläubiger oder der Auflösung oder Liquidation einer Partei werden alle Beträge, die aus dieser Vereinbarung hervorgehen, unmittelbar und ohne Rückerstattung fällig.

14. Schlichtung

Sämtliche Streitigkeiten oder Forderungen, die sich aus dieser Vereinbarung oder einem Verstoß gegen diese Vereinbarung ergeben, sind durch Schlichtung in San Francisco, Kalifornien, gemäß Commercial Arbitration Rules der American Arbitration Association zu regeln. Die Entscheidung des Verfahrens durch einen Schiedsrichter kann jedem zuständigen Gericht unterbreitet werden. Es ist ein Schlichter anwesend, der das Recht des Staates Kalifornien anwendet. Der Schlichter wird aus einem Gremium von Personen gewählt, die über Kenntnisse in fremdsprachlicher Übersetzung oder Lokalisierung verfügen. Der Schlichter hat das Recht, Experten und zuständige Behörden zu konsultieren, die Kenntnisse über das Schlichtungsverfahren haben. Diese Konsultationen dürfen nur in Anwesenheit beider Parteien erfolgen, mit dem Recht, Kreuzverhöre durchzuführen. Die obsiegende Partei (wie vom Schlichter oder wenn notwendig einem zuständigen Gericht entschieden) erhält von der anderen Partei eine Entschädigung über die Kosten der Schlichtung sowie die Kosten für andere Aufwände oder Vollstreckungen dieser Vereinbarung, einschließlich Verwaltungsgebühren sowie anderen Gebühren und Ausgaben.

15. Nachfolger

Diese Vereinbarung ist für die Nachfolger und rechtlichen Vertreter der hierin erwähnten Parteien verbindlich und kommt ihnen zugute. Ungeachtet des Vorstehenden zeichnet keine der Parteien diese Vereinbarung ohne die schriftliche Einverständniserklärung der anderen Partei, sofern nicht Gegenteiliges in dieser Vereinbarung bestimmt ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass SimulTrans eine oder alle der hierin erwähnten Dienstleistungen von der Mutter- oder einer Tochtergesellschaft, einer Abteilung, freiberuflichen Mitarbeitern oder Partnern von SimulTrans durchführen lässt.

16. Verzichtserklärung

Der Verzicht einer Geltendmachung eines Anspruchs aus dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht einer früheren, aktuellen, anschließenden oder anderen Geltendmachung eines Anspruchs.

17. Trennbarkeit

Die Bestimmungen dieser Vereinbarung sind trennbar. Sind eine oder mehrere Bestimmungen nichtig und unwirksam oder aus anderen Gründen nicht durchsetzbar, werden diese Bestimmungen abgetrennt und die verbleibenden Bestimmungen aus dieser Vereinbarung bleiben voll gültig.

18. Gesamte Vereinbarung

Diese Vereinbarung enthält die gesamten Abkommen der Parteien im Hinblick auf den Gegenstand und steht über allen vorangegangenen mündlichen und schriftlichen Abkommen, Aushandlungen, Übereinkünften, Verpflichtungen und Verfahren der Parteien bezüglich des Gegenstands. An dieser Vereinbarung werden keine Änderungen oder Korrekturen vorgenommen, sofern nicht von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien schriftlich festgelegt und unterzeichnet. Mit der Anforderung oder Genehmigung des Kunden an SimulTrans, die Dienstleistung fortzusetzen, gelten die Bestimmungen dieser Vereinbarung als vom Kunden in ihrer Gesamtheit und ohne Vorbehalt angenommen. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung stehen im Besonderen über allen gegenteiligen Bestimmungen aus anderen Aufträgen, Käufen oder Dienstleistungsanforderungen, die der Kunde an SimulTrans in vorangegangenen, aktuellen oder nachfolgenden Vereinbarungen eingereicht hat. Im Fall von Konflikten zwischen den Bestimmungen dieser Unterlagen und anderer von SimulTrans hierin eingereichter und anhängender Angebote, Kalkulationen, Plänen, Änderungsverträgen, Preislisten, Gebührenstrukturen oder Dienstleistungsendprodukten, gelten die Bestimmungen aus dieser Vereinbarung. Alle Überschriften dienen allein zu Referenzzwecken und nicht der Auslegung und Interpretation von Bestimmungen. Unabhängig vom Ort der Durchführung unterliegt diese Vereinbarung den Rechtsvorschriften des Staates Kalifornien, USA, und wird nach den dort anwendbaren Gesetzen ausgelegt, unabhängig von möglichen Rechtskonflikten.